Straßenverkehrsordnung – Indische Version

Das Reisen auf indischen Straßen ist eine nahezu psychedelische Zaubermischung aus Klängen, Spektakeln und Erlebnissen. Es ist oft herz-zerreissend, manchmal außerordentlich komisch, meistens erheiternd, stets unvergesslich, und – wenn man sich selbst auf der Straße befindet – äußerst gefährlich. Die meisten indischen Verkehrsteilnehmer halten sich an eine Version der Straßenverkehrsordnung, die auf einem Sanskrit-Text basiert.

Diese Gesetze werden nun zum ersten Mal auf Deutsch veröffentlicht.

Artikel I

Die Annahme der Unsterblichkeit gilt als Grundvoraussetzung für alle Verkehrsteilnehmer.

Artikel II

Der indische Straßenverkehr ist, so wie auch die indische Gesellschaft, in ein striktes Kastensystem unterteilt. Die folgende Reihenfolge muss zu allen Zeiten beachtet werden. In absteigender Folge muss den nachstehenden Teilnehmern Vorfahrt gewährt werden.

Kühe, Elefanten, schwere Lastwagen, Busse, Rettungs- und Polizeifahrzeuge, Kamele, kleine Lastwagen, Büffel, Jeeps, Ochsenkarren, Privatautos, Motorräder, Motorroller, Auto-Rikschas, Schweine, Fahrrad-Rikschas, Ziegen, Fahrräder (Warentransport), Handkarren, Fahrräder (Personentransport), Hunde, Fußgänger

Artikel III

Sämtliche bereifte Fahrzeuge sollten gemäß folgender Maxime geführt werden: Langsam fahren ist eine Schande, Bremsen bedeutet Versagen, Anhalten gleicht einer Niederlage. Dies ist das Mantra indischer Autofahrer.

Artikel IV

Anwendung der Hupe

(auch als akustisches Schutzblech oder Klang-Amulett bekannt):

IV, 1 a-c Autos:

Kurze (eindringliche) Hupsignale signalisieren Überlegenheit (zum Verjagen von Hunden, Rikschas und Fußgängern).

Lange (verzweifelte) Hupsignale kennzeichnen ein Flehen ( an den entgegenkommenden Lastwagen: „Ich fahre zu schnell um anzuhalten. Wenn du also nicht langsamer wirst, werden wir beide sterben.“)

In Extremsituationen kann dies durch hektisches Aufblenden begleitet werden.

Einzelne (gelegentliche) Hupsignale bedeuten: „Ich habe jemanden aus der etwa 1 Milliarde großen indischen Bevölkerung gesehen, den ich kenne“, „Es befindet sich ein Vogel auf der Straße, der bei meiner Geschwindigkeit die Schutzscheibe durchschlagen könnte“ oder „Ich habe meine Hupe seit mehreren Minuten nicht benützt“.

IV, 2 a-c Lastwagen und Busse:

Sämtliche Hupsignale haben die gleiche Bedeutung, nämlich: „Ich habe ein Gesamtgewicht von etwa 12,5 Tonnen und habe nicht im Entferntesten die Absicht zu bremsen, selbst wenn ich könnte“. Dieses Signal kann durch Benutzung des Aufblendlichts unterstrichen werden.

SOUND HORN !

Artikel IV unterliegt der Rangordnung aus Artikel II.

Artikel V

Sämtliche Ausweichmanöver, der Einsatz der Hupe etc. sollten bis zum letztmöglichen Zeitpunkt aufgeschoben werden.

Artikel VI

Im Falle der Abwesenheit von Sicherheitsgurten (also immer) sollten sämtliche Fahrzeuginsassen Girlanden aus Ringelblumen tragen. Diese sollten während der gesamten Fahrt angelegt bleiben.

Artikel VII

Vorfahrtsregelung:

Verkehrsteilnehmer, die von links kommen, haben stets Vorfahrt. Ebenso Verkehrsteilnehmer, die von rechts oder von der Mitte kommen.

Spurverhalten:

Alle indischen Verkehrsteilnehmer sollten sich, ungeachtet der Fahrtrichtung, stets in der Mitte der Straße aufhalten.

Artikel VIII

Kreisverkehr: In Indien gibt es keinen Kreisverkehr. Scheinbare Verkehrs-inseln in der Mitte von Kreuzungen erfüllen keine verkehrsspezifischen Funktionen. Alle anderen Eindrücke sollten ignoriert werden.

Artikel IX

Überholen ist zwingend vorgeschrieben. Jedes sich bewegende Fahrzeug hat jedes andere, sich in Bewegung befindliche Fahrzeug zu überholen, egal, ob dieses Fahrzeug einen selbst gerade erst überholt hat oder nicht. Überholmanöver sollten nur in geeigneten Situationen unternommen werden, wie zum Beispiel bei starkem Gegenverkehr, vor unübersichtlichen Kurven, an Kreuzungen oder mitten in Ortschaften. Der Abstand zwischen Ihrem und dem überholten Fahrzeug sollte dabei 5 cm nicht überschreiten – 2,5 cm im Falle von Fahrradfahrern und Fußgängern.

Artikel X

Nirvana kann durch den Frontalzusammenstoß erlangt werden.

Artikel XI

Rückwärtsfahren: Nicht weiter zutreffend, da kein Fahrzeug in Indien über einen Rückwärtsgang verfügt.